Am 23. April kam es beim Drittligaspiel zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen zu einem Zwischenfall, der zum vorzeitigen Abbruch des Spiels führte. Nun hat der DFB seine Entscheidung bekanntgegeben wie das Spiel gewertet wird.
Ein Zuschauer aus Zwickau hatte Schiedsrichter Nicolas Winter in der Halbzeitpause Bier ins Gesicht geschüttet. Daraufhin konnte das Spiel nicht fortgesetzt werden und musste vor dem DFB-Sportgericht verhandelt werden. Das Urteil liegt nun vor: Die Partie wird mit 2:0 für die Gäste aus Essen gewertet. Für den FSV Zwickau bedeutet das einen herben Rückschlag im Abstiegskampf. Der Verein steht derzeit auf dem letzten Tabellenplatz und benötigt noch sieben Punkte, um die Klasse zu halten.
FSV Zwickau kann binnen 24 Stunden Einspruch gegen Entscheidung des Sportgerichts einlegen
Der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Georg Schierholz, erklärte die Entscheidung wie folgt: „Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten. Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen„. Ob der FSV Zwickau gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird, steht noch nicht fest. Der Verein hat jedoch 24 Stunden Zeit, um zu reagieren.