Start Vereine Dynamo Dresden DFB-Sportgericht: Dynamo Dresden wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu Geldstrafe verurteilt

DFB-Sportgericht: Dynamo Dresden wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu Geldstrafe verurteilt

Nachdem der DFB-Kontrollausschuss Anklage erhoben hatte, verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren gegen den Fußball-Drittligisten Dynamo Dresden eine Gesamtgeldstrafe von 51.050 Euro aufgrund unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei verschiedenen Vorfällen.

Während des Drittligaspiels gegen den 1. FC Saarbrücken am 14. April 2023 kam es in der 53. und 70. Minute zu bedauerlichen Vorfällen, bei denen Dresdner Zuschauer jeweils mindestens 35 bengalische Fackeln zündeten. Ebenfalls während eines Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 22. April 2023 setzten Anhänger von Dynamo Dresden in der 60. Minute zum Abschluss einer Choreographie nicht weniger als 75 Rauchbomben ein. Im Verlauf des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 6. Mai 2023 flog außerdem ein Becher aus dem Zuschauerbereich von Dynamo Dresden unerlaubterweise in Richtung des Innenraums.

Die Urteile wurden vom Verein akzeptiert und sind somit rechtskräftig. Als Konsequenz aus den Vorfällen wird Dynamo Dresden nun mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 51.050 Euro belegt.

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