DFB-Sportgericht ahndet unsportliches Verhalten von Hallescher FC-Anhängern

Der DFB hat nach der Anklage des DFB-Kontrollausschusses eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 8.000 Euro gegen den Drittligisten Hallescher FC verhängt.

Der Verein wurde aufgrund von zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Fans bestraft. Ein Teilbetrag von bis zu 2.650 Euro kann vom Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden, sofern der Nachweis bis zum 31. Dezember 2023 erbracht wird. Während des Drittligaspiels gegen die SG Dynamo Dresden am 4. Februar 2023 ereigneten sich bedauerliche Zwischenfälle während der Halbzeitpause. Ein Knallkörper wurde aus dem Hallescher Fanblock in den Bereich der Dresdner Fans geworfen, was zu einer Verletzung einer Person führte.

Darüber hinaus wurde nach dem Spiel im Sanitärbereich des Hallenser Zuschauerbereichs ein Brand gelegt. Beim Löschen des Feuers erlitten zwei Ordner eine Rauchgasvergiftung. Der Hallescher FC hat dem Urteil zugestimmt, wodurch es rechtskräftig wird.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein