DFB belegt SV Waldhof Mannheim mit Geldstrafen für unsportliches Verhalten der Anhänger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren wegen zweier unsportlicher Vorkommnisse seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen belegt.

Die Gesamtstrafe beläuft sich auf 18.160 Euro. Dabei hat der Verein die Möglichkeit, bis zu 5.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der Nachweis darüber ist dem DFB bis spätestens 31. März 2024 zu erbringen. Während des Drittligaspiels gegen den VfB Lübeck am 19. August 2023 wurden von Zuschauern aus Mannheim mindestens 15 Raketen abgeschossen sowie zwei Böller und fünf Rauchbomben gezündet. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um drei Minuten. Zudem wurde während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 27. August 2023 in der 9. Spielminute ein Knallkörper von Mannheimer Anhängern gezündet. Beide Urteile sind rechtskräftig.

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