Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren mit zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.500 Euro belegt.
Die Strafen resultieren aus einem unsportlichen Verhalten von Anhängern des Vereins. Die Strafen ermöglichen es dem Verein, bis zu 500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, sofern diese dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachgewiesen werden. Beim Drittligaspiel gegen Erzgebirge Aue am 17. September 2023 wurde in der 85. Spielminute eine Rakete in den Auer Zuschauerbereich geschossen. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Der Hallesche FC hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.