Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt.
Grund war unsportliches Verhalten der Fans. Bis zu 11.650 Euro der Geldstrafe kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, deren Umsetzung dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen ist. Am 9. Dezember 2023 hatten Anhänger von Erzgebirge Aue vor dem Drittligaspiel gegen den MSV Duisburg mindestens 100 Handfackeln gezündet.