Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Mittwoch, 14. August 2024, den Einspruch des Drittligisten Erzgebirge Aue gegen ein Einzelrichterurteil vom 27. Juni 2024.
Die mündliche Verhandlung beginnt um 13 Uhr auf dem DFB-Campus in Frankfurt und wird von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, geleitet. Das Einzelrichterverfahren hatte Erzgebirge Aue wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 35.000 Euro verurteilt. Davon kann der Verein bis zu 11.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, die dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen sind.
Grund für die Strafe war das Abbrennen von mindestens 100 Handfackeln durch Auer Zuschauer vor dem Drittligaspiel gegen den MSV Duisburg am 9. Dezember 2023. Aue hatte gegen das Urteil fristgerecht Einspruch eingelegt.