Dynamo Dresden steht erneut im Konflikt mit dem DFB, dieses Mal geht es nicht um die Höhe der Strafe, sondern ums Prinzip. Der Traditionsverein verweigert die Zahlung von 6.000 Euro, die aufgrund eines vermeintlich verdeckten Fluchttors beim Spiel gegen Unterhaching im Mai verhängt wurde.
Hintergrund des Streits
Die Strafe wurde auferlegt, weil Fans ein Fluchttor mit Fahnen verdeckt haben sollen. Allerdings soll das Banner nur minimal in den verbotenen Bereich geragt haben. Der Schiedsrichter unterbrach das Spiel für etwa 15 Minuten, doch Dynamo Dresden legt nun Einspruch ein und zieht vor das DFB-Bundesgericht.
Stadionordnung als Knackpunkt
Die Argumentation von Dynamo ist eindeutig: Das betreffende Tor sei laut Stadionordnung von Unterhaching gar nicht als Fluchttor gekennzeichnet gewesen. Zudem wird angeführt, dass es bereits bei einem früheren Spiel zwischen Unterhaching und 1860 München zu einem ähnlichen Vorfall gekommen war.
Verfahrensfehler beim DFB-Sportgericht
Bei der ersten Verhandlung soll es nach „BILD“-Informationen zu Verfahrensfehlern gekommen sein. Der Richter habe vergeblich versucht, den Schiedsrichter telefonisch zu erreichen. Dennoch wurde Dynamo verurteilt. Nun hofft der Verein auf eine sorgfältigere Beweisaufnahme vor dem DFB-Bundesgericht.