Der TSV 1860 München sieht sich veranlasst, auf Äußerungen seines Verwaltungsratsvorsitzenden Sascha Königsberg in einem Interview mit dem Magazin „11 Freunde“ zu reagieren.
In dem Interview kritisierte Königsberg ein „anwaltliches Drohschreiben“ der KGaA sowie den Umgang mit dem umstrittenen Darlehensvertrag und warf der KGaA vor, sich nicht an die Satzung zu halten. Die KGaA weist diese Vorwürfe zurück und betont die Notwendigkeit, die finanzielle Stabilität und die Vertraulichkeit des Vertrages zu wahren.
TSV 1860 München KGaA wehrt sich gegen Spekulationen über Darlehensvertrag
Die KGaA stellt klar, dass der Darlehensvertrag für das wirtschaftliche Überleben des Vereins von zentraler Bedeutung ist und betont, dass Spekulationen über Details in der Öffentlichkeit Schaden anrichten könnten. Das beanstandete Anwaltsschreiben diente laut KGaA lediglich dazu, den Vorstand über die Vertragsbedingungen und die Rechtsfolgen einer möglichen Nichterfüllung zu informieren. Eine Aufforderung, Beschlüsse „durchzuwinken“, wird ausdrücklich zurückgewiesen.
Keine Verletzung der 50+1-Regel: KGaA begrüßt Klarstellung zum Darlehensvertrag
Der Darlehensvertrag soll ausdrücklich die Zustimmung des Verwaltungsrates zur Bestellung von Geschäftsführern vorsehen. Die KGaA betont, dass dies satzungskonform sei und daher kein Verstoß vorliege. Positiv bewertet die KGaA die Feststellung Königsbergs, dass der Vertrag nicht gegen die 50+1-Regel verstoße. Die enthaltenen Kündigungsmöglichkeiten werden als üblich und rechtlich unbedenklich angesehen.
Die KGaA widerspricht dem Vorwurf, dass eine „dynamische Finanzplanung“ zu einer finanziellen Unterdeckung geführt habe. Vielmehr hätten unerwartete Ausgaben und die allgemeine Wirtschaftslage das Finanzloch vergrößert.