Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des SV Waldhof Mannheim gegen zwei Geldstrafen zurückgewiesen. Eine Strafe wurde bestätigt, die zweite im mündlichen Verfahren sogar erhöht.
Das DFB-Sportgericht unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Georg Schierholz hat die gegen den SV Waldhof Mannheim verhängten Geldstrafen wegen diskriminierender Vorkommnisse in zwei Drittliga-Partien überprüft und neu festgesetzt. Ergebnis: Eine 24.000-Euro-Strafe bleibt bestehen, eine weitere wird auf 30.000 Euro angehoben, zusammen 54.000 Euro.
Fall 1: Banner beim Spiel gegen Verl
Bereits am 2. September 2025 war Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren wegen diskriminierender Vorkommnisse im Drittliga-Heimspiel gegen den SC Verl (1. Februar 2025) mit einer Geldstrafe von 24.000 Euro belegt worden. Während der Partie war im Mannheimer Zuschauerbereich ein Banner mit diskriminierendem Inhalt gezeigt worden.
Das DFB-Sportgericht bestätigte nun dieses Urteil in vollem Umfang. Der Verein darf jedoch bis zu 8.000 Euro der Summe für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden. Der entsprechende Nachweis muss bis zum 31. März 2026 beim DFB eingereicht werden.
Fall 2: Diskriminierende Rufe gegen 1860 München
Ebenfalls am 2. September 2025 hatte der DFB eine weitere Strafe gegen den SVW verhängt, diesmal für das Heimspiel gegen den TSV 1860 München am 13. April 2025. Grund waren diskriminierende Rufe aus dem Mannheimer Fanblock. Im jetzt durchgeführten mündlichen Verfahren wurde die ursprüngliche Strafe von 24.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht – und das über den Antrag des DFB-Kontrollausschusses hinaus.
Bis zu 10.000 Euro dieser Summe dürfen ebenfalls in Präventionsarbeit fließen. Auch hier gilt die Nachweisfrist bis 31. März 2026. Gegen beide Urteile kann der Verein innerhalb von sieben Tagen Berufung einlegen. Ob Waldhof Mannheim von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist derzeit offen.