Beim bevorstehenden Duell von Rot-Weiss Essen (RWE) gegen den 1. FC Schweinfurt 05 sorgt eine Leihklausel für Verwirrung: Zwar steht der Verteidiger Ekin Çelebi seit Sommer auf Leihbasis in Schweinfurt, doch darf der 25-Jährige gegen seinen Stammverein überhaupt auflaufen?
Die vertragliche Regelung
Zwischen RWE und Schweinfurt wurde offenbar eine sogenannte Wettbewerbsklausel vereinbart. In dieser heißt es: Sollte Çelebi im Spiel gegen RWE eingesetzt werden, müsste Schweinfurt eine fünfstellige Summe an Essen zahlen. Solche sogenannten „Angstklauseln“ sind im Profifußball nicht ungewöhnlich: Sie sollen verhindern, dass ein ausgeliehener Spieler dem verleihenden Klub im direkten Duell schaden kann.
Für Schweinfurt würde ein Einsatz von Çelebi links hinten einen personellen Vorteil bedeuten, doch durch den Vertrag könnten sie gezwungen sein, auf ihn zu verzichten. Für RWE hingegen fällt die Begegnung mit einem Ex‑Spieler weg, zumindest auf dem Platz. Çelebi selbst sagte dazu: „Ich finde es sehr schade, weil ich mich gerne sportlich gegen meine Jungs gemessen hätte. Aber ich freue mich sehr darauf die Jungs am Sonntag in Essen zu sehen.“
Sporting Kontext & Bedeutung für RWE in der dritten Liga
Nach dem turbulenten Derby gegen den MSV Duisburg mit nur einem Punkt steht RWE aktuell auf Platz 5 der 3. Liga. Ein Sieg gegen das Tabellenschlusslicht Schweinfurt könnte schon einen Sprung auf Platz 3 bedeuten, je nach Ausgang der Spiele von SC Verl und VfL Osnabrück. Historisch sieht es für RWE gut aus: In allen bisherigen vier Ligaduellen gegen Schweinfurt kamen die Essener als Sieger vom Platz.
