Stadionverbot mit Bewährungs-Androhung: RWE-Fan nach Ausschreitungen in Osnabrück verurteilt

Gut ein Jahr nach den Vorfällen beim Drittliga-Spiel zwischen dem VfL Osnabrück und Rot-Weiss Essen (3. Liga) steht das Urteil fest: Ein 36-jähriger RWE-Anhänger wurde verurteilt, neben einer Bewährungsstrafe gilt gegen ihn nun ein langes Stadionverbot. Bei einem Verstoß droht Haft. Der Fall sorgt in der dritten Liga erneut für Diskussionen über Sicherheit und Fankultur.

Rückblick: Heftige Szenen nach dem Duell in der Bremer Brücke

Am 15. Dezember 2024 trafen der damals Tabellenletzte VfL Osnabrück und Rot-Weiss Essen am 18. Spieltag der Liga3 aufeinander. Osnabrück gewann 2:0, doch nach dem Abpfiff eskalierte die Lage. Laut Polizei kam es zu zahlreichen Verstößen: rund 50 Essener Fans stürmten den Rasen, es gab Festnahmen und Verletzte, vier Polizisten wurden leicht verletzt, fünf Ordner medizinisch behandelt, zwei davon im Krankenhaus. Zudem wurden Hitlergrüße gezeigt und Pyrotechnik abgefeuert.

Die Anklagepunkte gegen den RWE-Fan

Dem nun verurteilten Gelsenkirchener wurde vorgeworfen, Fluchttore geöffnet, Ordner mit Faustschlägen verletzt sowie Einsatzkräfte attackiert und bespuckt zu haben, wie aus einem aktuellen Bericht der „NOZ“ hervorgeht.

Urteil: Haft auf Bewährung, Geldstrafe und Auflagen

Vor dem Amtsgericht Osnabrück zeigte sich der Angeklagte voll geständig. Wörtlich heißt es: “Das Gericht sah die Taten nach zahlreichen Zeugenaussagen – insbesondere von Polizisten – als erwiesen an und verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten”. Und weiter: “Zusätzlich muss der Mann eine Geldstrafe zahlen und ein Anti-Aggressionstraining absolvieren; ein Bewährungshelfer wurde ihm ebenfalls zur Seite gestellt.”

Damit ahndet das Gericht die gefährliche Körperverletzung sowie die Übergriffe deutlich, ohne unmittelbare Haft anzuordnen.

DFB greift durch: Fünf Jahre Stadionverbot – sonst droht Haft

Parallel zur Bewährung verhängte der DFB ein fünfjähriges Stadionverbot. Dieses gilt bundesweit für alle Spiele im Zuständigkeitsbereich des DFB und der Landesverbände. Betritt der Mann trotz Stadionverbots ein Stadion, kann die Bewährung widerrufen werden, mit der Folge einer Haftstrafe. Der Fall unterstreicht die Null-Toleranz-Linie gegenüber Gewalt rund um Partien der 3. Liga.

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