Der Einspruch ist vom Tisch: Der SV Waldhof Mannheim bleibt auf zwei empfindlichen Geldstrafen sitzen. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die Entscheidungen des Sportgerichts vollständig bestätigt. Damit ist klar: Die Sanktionen wegen diskriminierenden Verhaltens von Anhängern in der 3. Liga haben weiterhin Bestand.
Der SV Waldhof Mannheim ist mit seinem Einspruch gegen zwei Geldstrafen gescheitert. Das Bundesgericht des Deutscher Fußball-Bund (DFB) wies die Rechtsmittel des Drittligisten als unbegründet zurück. Damit bestätigte das Gremium in Frankfurt am Main die Urteile des DFB-Sportgerichts in vollem Umfang. Insgesamt muss der Klub nun 54.000 Euro zahlen.
Diskriminierendes Banner im Spiel gegen den SC Verl
Auslöser der ersten Strafe war ein Vorfall im Drittligaspiel gegen den SC Verl am 1. Februar 2025. Im Mannheimer Zuschauerbereich wurde ein Banner mit diskriminierendem Inhalt gezeigt. Das DFB-Sportgericht ahndete dieses unsportliche Verhalten am 2. September 2025 mit einer Geldstrafe von 24.000 Euro.
Der Einspruch des Vereins blieb erfolglos. Positiv aus Sicht des Klubs: Bis zu 8.000 Euro der Summe dürfen für eigene Maßnahmen zur Prävention von Rassismus und Diskriminierung eingesetzt werden. Der entsprechende Nachweis muss bis spätestens 31. März 2026 erbracht werden.
Erhöhte Geldstrafe nach Vorfall gegen 1860 München
Ein zweiter Vorfall ereignete sich am 13. April 2025 im Drittligaduell mit dem TSV 1860 München. Hier kam es zu diskriminierenden Rufen aus dem Mannheimer Fanblock. Auch dafür setzte das Sportgericht zunächst eine Geldstrafe von 24.000 Euro fest. Nach dem Einspruch des SV Waldhof Mannheim kam es zur mündlichen Verhandlung, mit einem für den Verein noch ungünstigeren Ergebnis: Das Sportgericht erhöhte die Strafe auf 30.000 Euro und ging damit sogar über den Antrag des DFB-Kontrollausschusses hinaus. Bis zu 10.000 Euro können auch hier für Präventionsarbeit genutzt werden, ebenfalls mit Frist bis zum 31. März 2026.
Klare Linie des DFB in Liga 3
Mit der Entscheidung des Bundesgerichts ist der Fall endgültig abgeschlossen. Die Gesamtgeldstrafe von 54.000 Euro bleibt bestehen. Der DFB unterstreicht damit seine klare Haltung gegen Diskriminierung und Rassismus in der dritten Liga und darüber hinaus. Für Waldhof Mannheim bedeutet dies neben der finanziellen Belastung auch die Verpflichtung, aktiv in Präventionsmaßnahmen zu investieren.
