Start News Waldhof Mannheim: 61.200 Euro Strafe und Anti-Rassismus-Auflagen

Waldhof Mannheim: 61.200 Euro Strafe und Anti-Rassismus-Auflagen

Der Fußball-Drittligist SV Waldhof Mannheim wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Nach mehreren Vorfällen im Umfeld zweier Spiele muss der Verein insgesamt 61.200 Euro zahlen. Zusätzlich wurde der Verein dazu verpflichtet, umfassende Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu entwickeln und umzusetzen.

Die Entscheidung fiel nach einer mündlichen Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt. Neben den finanziellen Sanktionen setzt das Urteil ein deutliches Zeichen für Prävention, Fanarbeit und gesellschaftliche Verantwortung im Profifußball.

Rassistische Vorfälle beim Spiel in Ulm

Der erste Vorfall ereignete sich am 31. August 2025 beim Auswärtsspiel des SV Waldhof Mannheim gegen den SSV Ulm. In der 35. Spielminute waren aus dem Mannheimer Fanblock antiziganistische Rufe zu hören. Das Sportgericht belegte den Verein dafür mit einer Geldstrafe von 36.000 Euro, von denen er bis zu 12.000 Euro in eigene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus investieren darf. Bis zu 12.000 Euro davon darf der Verein in eigene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus investieren. Diese Ausgaben müssen dem DFB spätestens bis zum 30. September 2026 nachgewiesen werden.

Darüber hinaus wurde Waldhof Mannheim aufgefordert, einen umfassenden Anti-Diskriminierungs-Plan zu erarbeiten. Dieser soll Präventionskonzepte, einen intensiveren Fan-Dialog und Kooperationen mit externen Beratungsstellen umfassen. Zusätzlich muss der Verein bis zum Ende der laufenden Saison bei jedem Heimspiel einen ganzseitigen Beitrag im Stadionheft veröffentlichen, der sich klar von Rassismus und Diskriminierung distanziert.

Klare Worte vom DFB-Sportgericht

Torsten Becker, Vorsitzender Richter des Sportgerichts, begründete die Entscheidung deutlich: „Da Waldhof Mannheim zuletzt wiederholt wegen antiziganistischer Vorfälle sanktioniert werden musste, hielt es das Sportgericht nunmehr für geboten, dem Verein konkrete Auflagen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung zu machen.“

Pyrotechnik und Vandalismus in Aachen

Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 20. September 2025 beim Drittligaspiel von Alemannia Aachen. Dort zündeten Anhänger des SV Waldhof Mannheim mindestens 44 pyrotechnische Gegenstände. Zudem wurden Getränkebecher auf das Spielfeld geworfen, Sitzschalen zerstört und sanitäre Anlagen im Gästebereich beschädigt.

Für diese Ausschreitungen verhängte das Sportgericht eine zusätzliche Geldstrafe von 25.200 Euro. Auch hiervon kann der Klub bis zu 8.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen. Die Verantwortlichen des Waldhof Mannheim haben dieser Regelung bereits zugestimmt.

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