Ein Moment der Wut, eine folgenschwere Entscheidung: Beim hitzigen S-Bahn-Derby im Grünwalder Stadion überschritt ein Fan von SpVgg Unterhaching die Grenze. Ein Pyrotechnik-Wurf in Richtung Torraum und eine beleidigende Geste gegenüber einem Polizeibeamten beschäftigen nun die Justiz. Das Urteil ist deutlich und hat langfristige Konsequenzen.
Eskalation im Derby zwischen 1860 und Haching
Es war eines jener Spiele, in denen die Nerven blank liegen. Im traditionsreichen Stadion an der Grünwalder Straße trafen der TSV 1860 München und die SpVgg Unterhaching aufeinander, ein Duell, das in der Region seit jeher besondere Brisanz entfaltet. Auf den Rängen herrschte aufgeheizte Stimmung, auf dem Platz ging es um wichtige Punkte im Saisonendspurt.
Im Gästeblock, auf der Osttribüne, verfolgte auch ein 33-jähriger Haching-Anhänger die Partie. Als sich die Niederlage für sein Team abzeichnete, verlor er die Beherrschung. Zunächst zeigte er einem Polizeibeamten, der den Block filmte, eine obszöne Geste. Der Vorfall blieb nicht folgenlos, Anzeige wurde erstattet.
Pyrotechnik landet im Strafraum
Kurz vor dem Schlusspfiff spitzte sich die Situation weiter zu. Als der ehemalige Löwen-Keeper Marco Hiller im eigenen Strafraum zu Boden ging, offenbar um Zeit von der Uhr zu nehmen, reagierte der Fan erneut impulsiv. Er schleuderte einen Feuerwerkskörper über das Fangnetz in Richtung Spielfeld.
Der pyrotechnische Gegenstand landete nur unweit des Torwarts und begann zu qualmen. Ob es sich um eine kleinere Fontäne oder eine andere Art von Knallkörper handelte, blieb im Verfahren zunächst offen. Fakt ist, dass der Keeper unverletzt blieb. Die Szene sorgte dennoch für Entsetzen, denn der Abstand war minimal.
Anklage wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft wertete das Verhalten als mehr als nur eine emotionale Entgleisung. Neben der Beleidigung des Beamten stand der Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung im Raum. Entsprechend musste sich der 33-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten.
Zu Beginn der Verhandlung ließ sein Verteidiger erklären, „es tut ihm sehr leid“, wie der Angeklagte von der „AZ“ zitiert wird. Der Angeklagte leide unter Depressionen und habe an jenem Tag deutlich zu viel Alkohol konsumiert. Er selbst räumte ein, mehrere Biere getrunken zu haben. Im Gerichtssaal wandte er sich an den anwesenden Polizisten und entschuldigte sich persönlich.
Stadionverbot und klare Distanzierung der Fanszene
Unmittelbar nach dem Vorfall war bereits ein Stadionverbot gegen den Mann ausgesprochen worden, das noch mehrere Jahre Bestand haben wird. Die Richterin erkundigte sich im Prozess nach der Dauer, die noch bis in die zweite Hälfte des Jahrzehnts reicht.
Auch aus der eigenen Kurve erhielt der Fan keine Rückendeckung. Die Ultra-Gruppierung „Classic Squad“ hatte sich damals öffentlich von der Aktion distanziert. Man lehne „jegliche Handlungen dieser Art“ klar ab, hieß es in einer Stellungnahme. Die aktive Fanszene machte deutlich, dass derartige Ausbrüche nicht mit ihren Werten vereinbar seien.
Urteil mit spürbaren Folgen
Am Ende sprach das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen aus. Damit gilt der 33-Jährige nun als vorbestraft, eine Konsequenz, die weit über den Stadionbesuch hinaus Wirkung entfaltet. Der Vorfall zeigt, wie schnell Emotionen im Fußball in gefährliches Verhalten umschlagen können. Ein einziger Moment der Unkontrolliertheit genügt, um nicht nur ein Spiel, sondern auch das eigene Leben nachhaltig zu beeinflussen. Für den verurteilten Fan dürfte dieses Derby noch lange nachhallen.
