Dynamo Dresden muss vor das DFB-Sportgericht

In einer mündlichen Verhandlung am 11. Juli wird gegen Dynamo Dresden im Sportgerichtsverfahren verhandelt.

Wie der DFB am Dienstag mitteilte, wird im Sportgerichtsverfahren gegen Dynamo Dresden in einer mündlichen Verhandlung am 11. Juli verhandelt. Der Drittligist muss sich wegen der „Vorkommnisse“ im Ligaspiel Anfang April gegen Schalke 04 und in den beiden Relegationsspielen Ende Mai gegen die Roten Teufel vor dem DFB-Sportgericht verantworten. Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung der Verfahren und zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Sachverhalte“ hatte der DFB-Kontrollausschuss eine mündliche Verhandlung beantragt.

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