Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro belegt.
Grund für diese Maßnahme war ein unsportliches Verhalten von Teilen seiner Anhänger während des Drittligaspiels gegen den TSV 1860 München am 2. September 2023. In der 85. Spielminute kam es zu einem Vorfall, bei dem Aue-Fans drei Becher auf das Spielfeld warfen. Dieses Verhalten wurde von den Verantwortlichen des DFB als unsportlich und inakzeptabel eingestuft. Der FC Erzgebirge Aue hat das Urteil des Sportgerichts akzeptiert, so dass es rechtskräftig ist.