Sportgericht mildert Strafe für FC Erzgebirge Aue aufgrund von Vorfällen gegen Halleschen FC

Der FC Erzgebirge Aue hat vor dem Sportgericht einen Teilerfolg errungen, indem die Geldstrafe von ursprünglich 23.000 Euro nach einem Einspruch auf 19.500 Euro reduziert wurde.

Hintergrund sind Vorkommnisse beim Spiel gegen den Halleschen FC am 17. September, bei dem FCE-Fans ein diskriminierendes Plakat gezeigt und sich abfällig über den Gegner geäußert hatten, was vom DFB kritisiert worden war. Georg Schierholz, der die Verhandlung als Vorsitzender leitete, wies darauf hin, dass das Strafmaß unter Berücksichtigung einer zuvor unterschätzten Provokation festgelegt wurde.

Aufgrund der reduzierten Strafe hat der FCE nun die Möglichkeit, einen Teil der Strafe, nämlich bis zu 6.500 Euro, in Initiativen zur Prävention von Rassismus und Diskriminierung zu investieren. Diese Ausgaben müssen dem DFB bis zum 30. September 2024 nachgewiesen werden. Das Urteil wird mit der Annahme durch den Verein rechtskräftig.

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