Der TSV 1860 München ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro verurteilt worden. Auch Bielefeld wird zur Kasse gebeten.
Das Urteil wurde nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren gefällt. Bis zu 700 Euro der Geldstrafe kann der Verein für sicherheits- oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden und muss die Verwendung bis zum 31. Dezember 2024 nachweisen. Der Vorfall ereignete sich am 18. Mai 2024, als Fans von 1860 München nach dem Anpfiff des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld mindestens sechs Rauchbomben zündeten. 1860 München hat das Urteil akzeptiert, so dass es rechtskräftig ist.
8550 Euro Strafe für Arminia Bielefeld
Auch Arminia Bielefeld wurde nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.550 Euro verurteilt. Von dieser Summe können bis zu 2.850 Euro für sicherheits- oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden, die ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen sind. Das Kontrollgremium empfiehlt, diese Mittel für Fandialoge zu verwenden.
Die Vorfälle ereigneten sich am 21. Januar 2024 vor dem Drittligaspiel gegen Preußen Münster, als Bielefelder Fans eine Kamera abdeckten und Polizisten mit Bechern und einer Ketchupflasche bewarfen. Bei einer Protestaktion gegen einen möglichen DFL-Investor warfen die Fans in der 13. Spielminute diverse Gegenstände, darunter auch Schokotaler, auf das Spielfeld, was zu einer einminütigen Spielunterbrechung führte. Außerdem wurden drei bengalische Feuer gezündet und die Sanitäranlagen beschädigt, indem Waschbecken von den Wänden gerissen, Wasserleitungen abgerissen und Spiegel zerstört wurden. Das Urteil wurde von Arminia Bielefeld anerkannt und ist damit rechtskräftig.