Dynamo Dresden legt Einspruch gegen Geldstrafe vom DFB ein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Der Verein hat gegen dieses Urteil bereits Berufung eingelegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen die SpVgg Unterhaching am 11. Mai 2024 war im Dresdner Zuschauerblock ein Fluchttor mit einem Banner verdeckt worden, wodurch sich der Spielbeginn um fünf Minuten verzögerte. In der 10. Spielminute musste der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen, da die Fluchttore im Dresdner Fanblock erneut mit Zaunfahnen verhängt wurden. Die Unterbrechung dauerte 14 Minuten. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein bereits Berufung beim DFB-Sportgericht eingelegt.

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