Amtsgericht stoppt Satzungsreform beim 1. FC Saarbrücken – Verein prüft Optionen

Trotz einer überwältigenden Zustimmung der Mitglieder bleibt beim 1. FC Saarbrücken vorerst alles beim Alten: Die vom Bündnis „Zukunft Blau-Schwarz“ angestoßene Satzungsreform erhielt am 11. Oktober in der Saarlandhalle 91,94 Prozent Zustimmung, doch das Amtsgericht hat die Eintragung abgelehnt. Bis zur Klärung der Rechtsfragen gilt die bestehende Satzung weiter. Für den Drittligisten bedeutet das: Governance vor Ergebnisdienst, die Weichenstellungen abseits des Rasens dauern an.

Mitgliedervotum: Rückenwind für Reform – aber Pause auf der Ziellinie

Die Reform sah vor, den Verein künftig von drei hauptamtlichen Vorständen führen zu lassen. In der Arena herrschte nach dem Votum Jubelstimmung, vergleichbar mit einem Treffer in letzter Minute der dritte Liga. Der große Schritt Richtung moderner Vereinsstruktur verpufft jedoch zunächst auf dem Amtsweg.

Amtsgericht bremst Eintragung

Beim 1. FC Saarbrücken ruht die Eintragung einer geplanten Satzungsänderung im Vereinsregister. Nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ reagiert der Club auf gerichtliche Hinweise und hat juristische Prüfung veranlasst. Die Meldung hat man am späten Freitagnachmittag durch eine Mail des eingeschalteten Notars erreicht, Hintergrund sind gerichtliche Rückmeldungen zum Registerverfahren, die die Verantwortlichen nun ernsthaft beleuchten lassen. Durch einen erfahrenen Vereinsrechtsanwalt will man dies nun überprüfen lassen. Bis zum Abschluss dieser Prüfung wird die Eintragung nicht weiterverfolgt. Damit ist die Umsetzung der Satzungsänderung vorerst auf Eis gelegt.

Juristischer Knackpunkt: Handlungsfähigkeit sichern

Weiter heißt es, dass nun „Mittel und Wege gefunden werden müssen, um eine Lösung dieses Dilemmas zu finden.“ Gleichzeitig erwartet der Klub Vorschläge der Initiative, die den Antrag zur Satzungsänderung mit erkennbarer juristischer Unterstützung eingebracht hat. Die Reformtreiber unterstreichen ihre Gesprächsbereitschaft und haben bereits damit begonnen, die Rechtsauffassung gemeinsam mit mehreren juristischen Beratern zu überprüfen. Man geht davon aus, dass diese Prüfung in den nächsten Tagen abgeschlossen werden kann, um anschließend gemeinsam mit dem Verein das weitere Vorgehen abzustimmen und mit den zuständigen Stellen in Kontakt zu treten.

Was jetzt gilt: Business as usual – nach alter Satzung

Die Entscheidung hat unmittelbare Folgen für den Liga3-Alltag: „Die Ablehnung der Eintragung bewirkt, dass die bestehende Satzung unverändert bleibt“, so der Verein. Die nächste Mitgliederversammlung wird demnach auf Basis der bisherigen Regularien vorbereitet. Für das operative Geschäft in der dritten Liga schafft das kurzfristig Klarheit, strategisch braucht es dennoch eine rechtssichere Lösung.

Langfristig entscheiden Strukturen mit über die sportliche Stabilität. Eine klare Vorstandsarchitektur kann Verantwortlichkeiten präzisieren, Entscheidungswege verkürzen und somit auch den Wettbewerb in der 3. Liga beeinflussen. Beim FCS steht jedoch bis zur finalen Klärung die juristische Flanke im Fokus.

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