Start News Rot-Weiss Essen: FFA-Vertreter soll Mitglieder direkt informieren dürfen

Rot-Weiss Essen: FFA-Vertreter soll Mitglieder direkt informieren dürfen

Bei Rot-Weiss Essen steht im Dezember eine entscheidende Jahreshauptversammlung an. Neben der Verkleinerung des Aufsichtsrats von neun auf sieben Sitze liegt ein Satzungsänderungsantrag auf dem Tisch, der die Rolle des Fanvertreters im Ausnahmefall stärkt, ein Signal mit Wirkung weit über Liga 3 hinaus.

JHV im Dezember: Weichenstellung bei Rot-Weiss Essen

Auf der Mitgliederversammlung soll ein neu zusammengesetzter Aufsichtsrat gewählt werden, heißt es in einem aktuellen Bericht der „WAZ“. Parallel dazu wird über einen Antrag abgestimmt, der die Befugnisse des seit über 15 Jahren etablierten Fanvertreters präzisiert. Ziel ist es, im äußersten Notfall eine direkte Information der Mitglieder zu ermöglichen, ohne die regulären Zuständigkeiten zu unterlaufen.

Inhalt des Antrags: Präzisierung von § 17

Der vom lebenslangen Mitglied Nick David eingereichte Vorschlag ergänzt § 17 der Vereinssatzung um einen neuen Absatz. Wörtlich heißt es: „In außergewöhnlichen, den Fortbestand oder die grundlegende Struktur des Vereins gefährdenden Situationen ist das von der Fan- und Förderabteilung vorgeschlagene Mitglied des Aufsichtsrates berechtigt, die Mitglieder unmittelbar zu informieren.“

Die Regelung ist ausdrücklich als Kann-Bestimmung formuliert und greift nur in existenzbedrohenden Lagen. Sie soll bereits für die kommende Amtszeit gelten.

Hintergrund: Lehren aus der Insolvenz 2010

Die Idee knüpft an die Entstehung der Fan- und Förderabteilung (FFA) an. Nach der Insolvenz 2010 wurde der Fanvertreter geschaffen, um den Mitgliedern in Krisen eine Stimme zu geben und Transparenz sicherzustellen. Wiederkehrende Debatten darüber, ob eine direkte Kommunikation im Ernstfall zulässig sei, sollen mit der Ergänzung endgültig beendet werden.

Personalien im Aufsichtsrat: Oelert und Ruthenbeck treten ab – Pruschko vorne

Der langjährige Vorsitzende Lothar Oelert stellt sich im Dezember nicht mehr zur Wahl; auch der amtierende Fanvertreter Christian Ruthenbeck kandidiert nicht erneut. In der FFA-Wahl setzte sich Lukas Pruschko aus der aktiven Fanszene klar durch: 100 von 107 Stimmen entfielen auf den Immobilienmakler, er soll künftig den Fanplatz im Aufsichtsrat einnehmen.

Einordnung: Mehr Klarheit, keine Schwächung der Gremien

Der Antrag richtet sich nicht gegen Vorstand oder Aufsichtsrat, sondern schließt eine strukturelle Lücke. Der Fanvertreter bleibt eng an das Gremium angebunden und wird nur in klar definierten Ausnahmefällen aktiv. Für die Vereinsbasis und im Umfeld der dritten Liga – bedeutet das mehr Rechtssicherheit bei gleichzeitig ungestörter Gremienarbeit.

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