Donnerstag, Februar 26, 2026
Start Vereine Alemannia Aachen DFB-Sportgericht greift durch: Hohe Geldstrafen für drei Drittligisten

DFB-Sportgericht greift durch: Hohe Geldstrafen für drei Drittligisten

Foto: drng.photo

Für drei Klubs aus der 3. Liga geht es im neuen Jahr gleich faustdick los. Energie Cottbus, der VfL Osnabrück und Alemannia Aachen wurden wegen des unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu teils empfindlichen Geldstrafen verurteilt.

Energie Cottbus: Pyrotechnik am 9. Spieltag

Bereits vor wenigen Tagen wurde das Urteil gegen Energie Cottbus veröffentlicht. Anlass war ein Vorfall am 9. Spieltag der laufenden Liga3-Saison. Kurz vor dem Ende der Partie entzündeten Fans im Block pyrotechnische Gegenstände. Das Sportgericht wertete dies als unsportliches Verhalten der Anhänger und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro gegen die Lausitzer.

VfL Osnabrück: Zwei Urteile, hohe Gesamtsumme

Gleich zweimal musste sich der VfL Osnabrück vor dem DFB-Sportgericht verantworten. Beim Auswärtsspiel am 16. Spieltag gegen den SC Verl zündeten Osnabrücker Anhänger zu Beginn der zweiten Halbzeit bengalische Fackeln. Dafür setzte es eine Strafe von 5.250 Euro.

Noch deutlich teurer wurde jedoch ein Vorfall vom 15. Spieltag gegen den FC Ingolstadt. Vor dem Wiederanpfiff zur zweiten Halbzeit wurden über 70 pyrotechnische Gegenstände entzündet. Der Spielbeginn verzögerte sich, was das Strafmaß erheblich erhöhte. Insgesamt wurden 36.260 Euro fällig. Der VfL Osnabrück hat beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

Alemannia Aachen besonders hart getroffen

Am höchsten fiel die Strafe für Alemannia Aachen aus. Wegen „zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger“ muss der Aufsteiger 43.525 Euro zahlen. Bereits in der siebten Spielminute des Auswärtsspiels beim MSV Duisburg wurde ein Becher auf einen Spieler geworfen, nachdem der Gastgeber in Führung gegangen war.

Kurz darauf zündeten Fans zahlreiche pyrotechnische Gegenstände, was zu einer über vierminütigen Spielunterbrechung führte. Auch im weiteren Verlauf der Partie kam es wiederholt zu Knallkörpern und Pyrotechnik. Da Aachen dem Urteil zugestimmt hat, ist auch diese Entscheidung endgültig.

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