Start News Juristische Niederlage für Antwerpen und Döpper

Juristische Niederlage für Antwerpen und Döpper

Foto: Axel Kammerer

Dies ist ein juristischer Rückschlag für die beiden ehemaligen Trainer des VfL Osnabrück, der über den Fußball hinaus Wirkung entfalten könnte. Im Streit mit dem Klub wurde vorerst zugunsten des Vereins entschieden. Doch das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen.

Gericht sieht schwerwiegendes Fehlverhalten

Im arbeitsrechtlichen Konflikt zwischen dem VfL Osnabrück und seinem ehemaligen Trainerteam um Marco Antwerpen sowie Frank Döpper hat das zuständige Gericht die Klagen der beiden Coaches zurückgewiesen. Nach intensiver Beweisaufnahme kam die Kammer zu dem Schluss, dass das Verhalten der Trainer eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt.

Im Zentrum der Bewertung stand der Vorwurf, das Duo habe vor einem entscheidenden Pokalspiel versucht, Einfluss auf die Aufstellung des Gegners zu nehmen. Aus Sicht des Gerichts ein klarer Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten, der eine sofortige Trennung rechtfertigt.

Einflussnahme vor dem Pokalfinale

Der Auslöser des Konflikts liegt im Umfeld des niedersächsischen Landespokals. Vor dem Endspiel gegen BW Lohne soll es interne Versuche gegeben haben, den Einsatz eines Spielers zu verhindern, der vertraglich noch an Osnabrück gebunden war, aber für Lohne auflief. Konkret ging es um Bernd Riesselmann. Nach Überzeugung des Gerichts wurde versucht, über Umwege Druck auf ihn auszuüben, um ihn von einem Einsatz abzuhalten. Ziel sei es gewesen, die eigenen Erfolgschancen im Finale zu erhöhen.

Brisant: Riesselmann stand am Ende nicht nur auf dem Platz, sondern trug sich sogar in die Torschützenliste ein.

Rolle eines Vereinsmitarbeiters im Fokus

Besondere Aufmerksamkeit erhielt in der Verhandlung die Aussage eines Mitarbeiters aus dem Trainerumfeld. Tim Schütte, inzwischen Athletiktrainer beim VfL, schilderte vor Gericht, mehrfach dazu gedrängt worden zu sein, Kontakt mit dem Spieler aufzunehmen. Er erklärte, er habe entsprechende Aufforderungen erhalten, die er jedoch nicht umgesetzt habe. Antwerpen hingegen bestritt diese Darstellung und wies die Vorwürfe erneut zurück.

Sportgericht und Arbeitsgericht urteilen unterschiedlich

Parallel zur arbeitsrechtlichen Aufarbeitung hatte sich auch die Sportgerichtsbarkeit mit dem Fall beschäftigt. Der Deutscher Fußball-Bund verhängte zunächst empfindliche Sperren gegen beide Trainer. Während Antwerpen zunächst für einen längeren Zeitraum ausgeschlossen wurde, fiel die Sanktion für Döpper deutlich kürzer aus. In der Berufungsinstanz wurden die Maßnahmen jedoch spürbar reduziert. Antwerpen kam mit einer verkürzten Sperre davon, Döpper wurde letztlich sogar komplett entlastet.

Entscheidung wohl noch nicht endgültig

Obwohl das Urteil des Arbeitsgerichts eine klare Tendenz vorgibt, ist das Verfahren vermutlich noch nicht abgeschlossen. Es gilt als wahrscheinlich, dass die beiden Trainer den Rechtsweg weiter beschreiten und die nächste Instanz anrufen werden. Damit könnte der Fall bald vor dem Landesarbeitsgericht erneut aufgerollt werden. Die juristische Aufarbeitung eines ohnehin ungewöhnlichen Vorgangs im Profifußball würde damit in die nächste Runde gehen.

Ein Fall mit Signalwirkung

Der Konflikt zeigt, wie sensibel die Grenzen zwischen sportlichem Ehrgeiz und unzulässiger Einflussnahme verlaufen können. Gerade in Wettbewerbssituationen mit hoher Bedeutung geraten Verantwortliche schnell unter Druck. Wie die nächste Instanz entscheidet, dürfte nicht nur für die Beteiligten selbst relevant sein, sondern auch für den Umgang mit ähnlichen Fällen im deutschen Fußball.

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