Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unterstützt die von DFB-Spielausschuss, Ausschuss 3. Liga erarbeiteten Regelungen zur möglichen Wiederzulassung von Zuschauern in den DFB-Wettbewerben.
Wie es in einem schriftlichen Umlaufverfahren heißt, wurden die dafür erforderlichen Ergänzungen in den Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung beschlossen. Dies hat der DFB in einer heutigen Pressekonferenz bekannt gegeben. „Neben Sitzplätzen soll in der 3. Liga mit Saisonstart grundsätzlich auch der Verkauf von Tickets für den Stehplatzbereich erlaubt sein, sollte es die behördliche Verfügungslage dem jeweiligen Klub gestatten. Im DFB-Pokal sind Stehplätze –je nach örtlicher Verfügungslage –nur auf Antrag bei der DFB-Zentralverwaltung zulässig, sofern die vorhandenen und im Rahmen des Hygienekonzeptes nutzbaren Sitzplätze die örtlich zulässige Gesamtzahl an Zuschauer*innen nicht abdecken können“, so der Deutsche Fußball-Bund in einer Erklärung am Montag.
Gästefans bis zum 31. Dezember nicht zugelassen
Die Anzahl der Zuschauer in der 3. Liga und im DFB-Pokal richten sich nach den regionalen Verfügungslagen und müssen von jedem Klub mit den zuständigen Gesundheitsbehörden individuell vor Ort abgestimmt werden. Bedeutet im Klartext, dass es an einigen Standorten zur Zulassung von Fans kommen kann, während gleichzeitig andere Klubs bei ihren Heimspielen weniger oder gegebenenfalls noch keine Zuschauer*innen in den Stadien begrüßen dürfen. Bis zum 31. Dezember sind Gästefans kategorisch nicht zugelassen.
