Zuschauer-Beschränkung in Niedersachsen wurde gekippt

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat dem vom SV Meppen, dem VfL Osnabrück und von Eintracht Braunschweig eingereichten Normenkontrolleilantrag weitestgehend stattgegeben und § 11 Abs. 6 der Niedersächsischen Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Bereits zu Beginn dieser Woche haben sich die drei Vereine mit einem Normenkontrolleilantrag gegen die Beschränkung der Teilnehmerzahl an Veranstaltungen unter freiem Himmel gewendet, soweit danach jedenfalls an Fußballspielen nicht bei einer maximalen Auslastung der Veranstaltungsstätte von 50 Prozent bzw. bis zu 10.000 Menschen teilnehmen dürfen. „Wir freuen uns sehr darüber, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg unsere im Antrag begründeten Auffassung teilt. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir durch das Urteil nun die Möglichkeit haben, genau wie die anderen Vereine des Bundesgebiets, bis zu 50 Prozent der Stadionkapazität an Zuschauern zu ermöglichen“, so SVM-Geschäftsführer Ronald Maul.

Die in der Corona-Verordnung vorgesehene Beschränkung auf maximal 500 Personen ist nach Auffassung des OberverwaltungsgerichtLüneburg unabhängig von der jeweiligen Kapazität und der Lage sowie Ausgestaltung des jeweiligen Veranstaltungsortes auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens unangemessen und stellt einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der drei Antragsteller dar. Damit ist das Oberverwaltungsgericht der Antragsbegründung der drei Vereine gefolgt, den stellvertretend Rechtsanwalt Jan Kuhlmann von der mandatierten OsnabrückerRechtsanwaltskanzlei Roling & Partner eingereicht hatte.

 

1 Kommentar

  1. Der Landesregierung Niedersachsen muß man alles aus der Nase ziehen.Es wird Zeit das hier wieder gewählt wird.

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