DFB-Sportgericht belegt SV Waldhof Mannheim mit Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren mit einer Gesamtgeldstrafe von 10.850 Euro belegt.

Der Strafe liegen vier Fälle unsportlichen Verhaltens von Mannheimer Anhängern zugrunde. Während des Drittligaspiels gegen den SC Preußen Münster am 2. September 2023 beschädigten Mannheimer Anhänger die Toilettenanlage im Gästebereich. In der 52. Minute des Drittligaspiels gegen den SSV Ulm 1846 Fußball am 17. September 2023 warfen Mannheimer Zuschauer eine Holzfigur, ein Feuerzeug und drei Münzen in Richtung der Ulmer Reservespieler. Die Holzfigur traf einen Spieler am Kopf, woraufhin das Spiel für acht Minuten unterbrochen wurde. Nach dem Spiel schüttete ein weiterer Zuschauer den Inhalt eines Bechers in Richtung des Schiedsrichtergespanns, wobei der Schiedsrichter Spritzer am Kopf und im Gesicht abbekam.

Zudem zündeten Mannheimer Fans in der Nachspielzeit des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 23. September 2023 einen Knallkörper. Der SV Waldhof Mannheim hat den Urteilen zugestimmt, so dass diese rechtskräftig sind.

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