Der VfB Lübeck ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch einige seiner Anhänger beim Heimspiel gegen 1860 München am 23. Januar zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.850 Euro verurteilt worden.
Die Strafe bezieht sich auf das Abbrennen von 29 Bengalos und zwei Stroboskoplichtern. Von dieser Geldstrafe kann der VfB Lübeck bis zu 3.600 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit oder zur Gewaltprävention verwenden, die dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen sind. Mit der Annahme des Urteils durch den VfB wird dieses rechtskräftig.