Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die letzte ausstehende Geldstrafe gegen den VfL Osnabrück leicht reduziert.
Diese Entscheidung, die am Donnerstag (18. Juli) im schriftlichen Verfahren gefällt wurde, betrifft eine Strafe für Protestaktionen gegen einen potenziellen Investor der Deutschen Fußball Liga (DFL). Während eines Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 3. Februar 2024 hatten Osnabrücker Fans Tennisbälle und andere Gegenstände auf den Platz geworfen, wodurch das Spiel für knapp drei Minuten unterbrochen werden musste.
Berufung wurde als unbegründet zurückgewiesen
Ursprünglich hatte das DFB-Sportgericht am 10. Mai 2024 eine Geldstrafe von 5.000 Euro verhängt, mit einem Nachlass von 1.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen. Diese Strafe wurde nun auf 3.000 Euro mit einem Nachlass von 1.000 Euro reduziert. Die Berufung des VfL Osnabrück gegen die Strafe wurde jedoch als unbegründet zurückgewiesen.