Die SG Dynamo Dresden hat erneut Einspruch gegen eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro eingelegt und zieht damit vor das DFB-Bundesgericht. Zuvor hatte das DFB-Sportgericht den Einspruch des Vereins zurückgewiesen.
Hintergrund: Bannervorfall in Unterhaching
Die Strafe resultiert aus einem Vorfall beim Auswärtsspiel in Unterhaching am 11. Mai. Fans der SGD hatten ein Banner über einem Fluchttor angebracht, wodurch sich der Anpfiff um fünf Minuten verzögerte. Nachdem das Banner entfernt worden war, hängten die Fans es in der 10. Minute erneut auf, was zu einer 14-minütigen Spielunterbrechung führte.
Dynamo argumentierte, dass das Fluchttor trotz des Banners hätte geöffnet werden können, doch das DFB-Sportgericht wies diese Begründung zurück. Der Verein zieht nun vor das DFB-Bundesgericht. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.