Wegen Verstößen ihrer Anhänger wurden der SV Waldhof Mannheim und der SC Verl vom DFB-Sportgericht mit Geldstrafen belegt. Die Vorfälle betreffen Becherwürfe und Pyrotechnik in Fanblocks. Beide Vereine dürfen Teile der Strafen in präventive Maßnahmen investieren.
Der SV Waldhof Mannheim wurden mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro belegt, davon bis zu 700 Euro für Sicherheitsmaßnahmen. Grund: Becherwürfe im Spiel gegen Sandhausen (5. Oktober). Der SC Verl muss eine Geldstrafe in Höhe von 3.150 Euro begleichen, davon bis zu 1.050 Euro für Sicherheitsmaßnahmen verwendbar. Grund: Abbrennen von neun pyrotechnischen Gegenständen im Spiel gegen Sandhausen (26. Oktober).