DFB weist Beschwerde ab: Hansa Rostock muss in Unterhaching antreten

Hansa Rostocks Beschwerde gegen die Spielverlegung bei Unterhaching wurde abgewiesen. Die Partie wird am 29. April nachgeholt – Anpfiff ist um 19 Uhr. Der Verein prüft weitere rechtliche Schritte.

Das DFB-Bundesgericht hat die Verwaltungsbeschwerde des FC Hansa Rostock gegen die Absetzung des ursprünglich für den 2. März angesetzten Spiels bei der SpVgg Unterhaching zurückgewiesen. Damit wird die Partie des 26. Spieltags am Dienstag, 29. April, um 19 Uhr im Sportpark Unterhaching nachgeholt. Die Begegnung war abgesagt worden, nachdem die Gemeinde Unterhaching das Stadion kurzfristig gesperrt hatte. Grund waren Sicherheitsbedenken und ein fehlendes überarbeitetes Sicherheitskonzept, für das Unterhaching die Verantwortung übernahm.

Keine Punkte am Grünen Tisch

Hansa hatte auf eine Spielwertung zu seinen Gunsten gehofft und Einspruch eingelegt. Der Verein kündigte an, mögliche weitere Rechtsmittel zu prüfen: „Der FC Hansa Rostock hat das Urteil des DFB-Bundesgerichts zur Kenntnis genommen und prüft derzeit weitere Rechtsmittel, um die Interessen unseres Vereins mit aller Konsequenz zu vertreten.“ Der Rückstand auf den Relegationsplatz beträgt derzeit sieben Punkte. Nächster Gegner ist am Samstag der SC Verl.

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