Niedersächsische Fußballdrittligisten bereiten Klage gegen Fan-Beschränkung vor

Bereits am Mittwoch hat man sich während der Länderkonferenz auf eine bundeseinheitliche Reglung einigen können, sodass künftig bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in den Fußballstadien zugelassen sind. In Niedersachsen gilt jedoch nach wie vor die Obergrenze von 500 Personen. Sehr zum Unmut der betroffenen Vereine. 

Der TSV Havelse, Eintracht Braunschweig, der SV Meppen und der VfL Osnabrück bereiten gemeinsam einen Normenfeststellungsantrag im Eilverfahren vor. Die Vereine lassen juristisch die mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen einhergehenden Beschränkungen der Zulassung von Zuschauer beim Besuch von Sportveranstaltungen im Freien prüfen. Der Antrag soll zu Beginn der kommenden Woche beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht werden. Man erhofft sich, dass bereits in der nächsten Woche mehr Zuschauer in die Stadien dürfen.

Die vier Drittligisten sehen im Alleingang der niedersächsischen Landesregierung einen erheblichen sportlichen, damit verbunden aber auch einen aktuellen und mittelfristigen wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den übrigen Drittligavereinen, deren zuständigen Landesregierungen der Empfehlung der Länderkonferenz einheitlich gefolgt sind. Einige Vereine dürfen bereits in den Genuss kommen und ihr Stadion wieder bis zu 50 Prozent auslasten bzw. maximal 10.000 Stadionbesucher zulassen.

Vereine hoffen auf zeitnahe juristische Klärung 

Eine erneute Prüfung der Verordnung durch das Land Niedersachsen wird frühestens nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 16. Februar zu erwarten sein. Auch deshalb werden die Klubs den Rechtsweg bestreiten. Der TSV Havelse und der VfL Osnabrück richten bereits am kommenden Wochenende jeweils ein Heimspiel, hier erneut vor maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern, aus. Eintracht Braunschweig und der SV Meppen bestreiten am 12. Februar Heimspiele.

Auch vor dem Hintergrund der prozessualen Umsetzungen und dadurch notwendigen Vorläufe streben die Vereine eine möglichst zeitnahe juristische Klärung des eingereichten Normenfeststellungsantrags sowie eine schnelle Entscheidung an, die dem Grundsatz des Gleichbehandlungsgebotes sowie der Verhältnismäßigkeit gerecht wird und keinen Wettbewerbsnachteil für die niedersächsischen Drittligisten bedeutet.

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