Marken-Streit um „FCH“: Hansa Rostock vs. Heidenheim – wer hat Anspruch auf das Kürzel?

Aus einem alten Zweitliga-Duell wird plötzlich ein Markenthema: Hansa Rostock (aktuell Liga3) und der 1. FC Heidenheim (Bundesliga) ringen nicht auf dem Rasen, sondern um drei Buchstaben. Der Kern: Wer darf das Kürzel „FCH“ exklusiv nutzen? Der Fall liegt inzwischen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und sorgt beiderseits für klare Ansagen.

Streitfall beim DPMA: Heidenheims Markenanmeldung

Auslöser des Konflikts ist eine Eintragung: Im vergangenen Jahr ließ der 1. FC Heidenheim die Marke „FCH Fanshop“ beim DPMA registrieren. Die Deutung aus Sicht vieler: ein kräftiges Signal aus Baden-Württemberg, dass alles rund um „FCH“ in Heidenheim verortet werden soll.

Hansas Konter: Verweis auf Abgrenzung von 2008

Hansa Rostock hält dagegen und blickt in die eigene Vereinschronik. Demnach habe es 2008 eine Abgrenzungsvereinbarung gegeben, die einen Zusatz verlange, etwa „FCH Heidenheim 1846“. Aus Rostocker Sicht wäre damit das reine Kürzel „FCH“ nicht exklusiv zu vergeben, sondern nur in Verbindung mit einem eindeutigen Zusatz.

Heidenheims Gegenargument: „Altersrechte“

Heidenheim kontert wiederum mit der Historie. Man sei 1846 gegründet worden, während Hansa Rostock 1965 entstand – ein Altersvorsprung, der nach Heidenheimer Lesart das Kürzel „FCH“ stärker mit dem Verein aus der Ostalb verknüpfe. Der Begriff „Altersrechte“ steht damit im Raum, auch wenn die juristische Bewertung letztlich beim DPMA liegt.

Was bedeutet das für Fans und Hymnen?

Solange das Markenamt nicht entschieden hat, bleibt der Alltag unverändert: Fans dürfen weiterhin „FCH“ sagen, Vereinslieder und Hymnen müssen nicht umgeschrieben werden. Doch ohne Einigung außerhalb der Behörde könnten die drei Buchstaben am Ende sogar vor Gericht landen, ein ungewöhnliches Duell, das die dritte Liga und die Bundesliga gleichermaßen beschäftigt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein