Nach dem Toni Leistner aufgrund seiner Schubs-Attacke gegen ein Dynamo-Fan für drei Spiele gesperrt worden war, zieht er nun in Erwägung Einspruch dagegen einzulegen.
Das DFB-Sportgericht hat den HSV-Verteidiger für drei Pflichtspiele plus zwei weitere Partien gesperrt. Außerdem muss er aufgrund eines Verstoßes gegen die Hygieneregeln eine Strafe in Höhe von 8000 Euro bezahlen. „Zwei Spiele wurden zur Bewährung ausgesetzt, weil er in hohem Maße und sehr derbe provoziert wurde. Zudem hat er sich sofort öffentlich und persönlich beim Fan entschuldigt. Aber klar ist auch: Er hat reagiert, wie man nicht reagieren soll„, so Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts gegenüber der „Bild„-Zeitung.
Ob Leistner das Urteil hinnehmen wird, bleibt noch offen. Aktuell lässt er sich rechtlich beraten und zwar von Star-Anwalt Christoph Schickhardt. Jener hatte bereits Dietmar Hopp in diversen Verfahren aufgrund von Beleidigungen von Fans vertreten. Der Verteidiger hat noch bis zum Montag um 10 Uhr Zeit Einspruch gegen das Urteil einzulegen.
