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DFB verlegt Pokalpartie gegen Schalke 04 in den November hinein

Nach wie vor ist ungewiss, wer gegen den FC Schalke 04 in der ersten Runde des DFB-Pokals ran darf. Der Streit zwischen Türkgücü München, dem FC Schweinfurt 05 und dem BFV geht in die nächste Runde. Der BFV (Bayerischer Fußball-Verband) legte nun Berufung gegen ein Urteil des Landesgerichts München ein.

In der vorherigen Woche hat des Landesgericht München entschieden, dass der BFV seine Meldung für die erste Pokalrunde neu ausarbeiten müsse. Zuvor hatte Türkgücü München eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dies hatte zufolge, dass nicht wie geplant der 1.FC Schweinfurt 05 bei Schalke 04 antreten durfte. Wie der Verband am Donnerstag nun mitgeteilt hat, liegt die Entscheidung beim Oberlandesgericht in München. Die Entscheidung des BFV sei fair und rechtssicher gewesen. Als Tabellenführer hatte man Türkgücü München den Vortritt in die 3. Liga gewährt und im Gegenzug durfte der FC Schweinfurt 05 in der ersten Runde des DFB-Pokals gegen den FC Schalke 04 antreten. So zumindest in der Theorie.

In der Praxis zieht dies nun einen Rechtsprozess mit sich, da der Drittliga-Aufsteiger der Meinung ist, dass er als Meister der Regionalliga auch in den DFB-Pokal einziehen darf. Das für den 11. September vorgesehene Spiel wurde nun auf den 3. oder 4 November verschoben.

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