Das DFB-Sportgericht hat gleich vier Drittligisten mit einer Geldstrafe bestraft.
Das Sportgericht des DFB hat am Freitag Geldstrafen für vier Drittligisten verhängt. Dem Halleschen FC wurde wegen „dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ eine Strafe in Höhe von 16.950 Euro auferlegt. 5.650 Euro können davon für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen aufgewendet werden. Beim Ligaspiel am 6. Dezember gegen Dynamo Dresden hatten Anhänger eine Eisenstange aus einer Halterung des Tors zum Gästeblock entfernt und diese über die Absperrung in Richtung der Dynamo-Fans geworfen. Außerdem wurden pyrotechnische Gegenstände gezündet. Außerdem wurde der 1.FC Saarbrücken mit einer Geldstrafe von 6650 Euro bestraft. Auch hier sind pyrotechnische Gegenstände im Einsatz gewesen, beim Spiel gegen VfB Oldenburg am 9. November.
Vereine stimmen Urteil zu
Auch der VfB Oldenburg erhielt eine Geldstrafe. Einige Anhänger hatten beim Spiel gegen Wiesbaden ebenfalls pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Geldstrafe beträgt 2450 Euro. Zu guter letzt muss der MSV Duisburg 350 Euro bezahlen, weil ein Zuschauer in der Nachspielzeit des Spiels gegen Dynamo Dresden am 11. September einen Rauchkörper gezündet hatte. Die Vereine haben allesamt dem Urteil zugestimmt, somit ist es rechtskräftig.