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Steht Werbung für Sportwetten in Deutschland vor dem Aus?

Foto: Inkognito Ingolstadt

Im Jahr 2021 wurde in Deutschland ein neues Glücksspielgesetz eingeführt, das weitreichende Folgen für die Anbieter hatte. Das Gesetz wurde geschaffen, um den lukrativen Online Glücksspielmarkt zu regulieren. Seit dem Inkrafttreten des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 sind in Deutschland nur noch lizenzierte Online Betreiber zugelassen.

Neben den Sportwetten gilt die Lizenzpflicht unter anderem für folgende Sparten des Internet Glücksspiels:

Das Gesetz reguliert außerdem die Glücksspielwerbung, die vor drastischen Veränderungen steht: Der Bremer Innensenator Mäurer forderte vor wenigen Tagen das Verbot von Buchmacherwerbung.

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erlaubt Werbung grundsätzlich nur für lizenzierte Angebote – aber unter strengen Vorgaben zu Jugendschutz, Transparenz und Kanalisation. Besonders relevant sind die Werbezeiten und Umfeldregeln: Für virtuelle Automatenspiele, Online Poker und Online Casinospiele ist Werbung im Rundfunk und Internet täglich zwischen 06:00 und 21:00 Uhr untersagt.

Bei Live-Sportereignissen darf zudem unmittelbar vor oder während der Übertragung keine Werbung für Sportwetten auf genau dieses Ereignis erfolgen. Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären ist unzulässig. In der Praxis bedeutet das: klare Age-Gating- und Placement-Konzepte, keine jugendaffinen Motive/Influencer, keine irreführenden Gewinnversprechen und eine dokumentierte Compliance-Prüfung (insb. bei Plattformbuchungen).

Regel (kurz)

Praktische Auswirkungen für Anbieter

Jugendschutz & keine Irreführung

Keine jugendaffinen Motive/Influencer, keine überzogenen Gewinnversprechen, saubere Claims.

06:00–21:00 Werbeverbot (Slots/Online-Poker/Online-Casino)

Kampagnen für diese Produkte nur 21:00–06:00 schalten (Time-Targeting).

Live-Sport: keine Event-bezogene Wetten-Werbung im Übertragungsumfeld

Rund um das Spiel auf dem Sender/Stream keine „Wette auf dieses Match“-Ads.

Keine Werbung mit aktiven Sportlern/Funktionären

Keine aktiven Profis/Trainer/Offizielle als Werbegesichter oder Testimonials.

Plattformen prüfen strenger (z. B. verifizierte Erlaubnisse)

Höheres Ablehnungs-/Sperrrisiko ohne saubere Dokumente & Compliance-Prozesse.


Ulrich Mäurer fordert Verbot von Werbung für Buchmacher

Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer hat die Entscheidung zum Verbot von Buchmacher-Werbung in der Premier League am vergangenen Freitag zum Anlass genommen, in Deutschland ein entsprechendes Verbot zu fordern. Dies berichteten am Wochenende verschiedene Medien übereinstimmend. In Deutschland sind rund 1,3 Millionen Menschen glücksspielsüchtig. Die allgegenwärtige Sportwetten-Werbung ist für viele Menschen eine Art Einstiegsdroge.

Einordnung mit aktuellen, in 2025/2026 weiterhin genutzten Referenzzahlen: Die Größenordnung „rund 1,3 Millionen“ wird nach wie vor von Behörden und Medien aufgegriffen, häufig mit Verweis auf den Glücksspielatlas 2023. Der Glücksspiel-Survey 2023 (veröffentlicht 2024) berichtet eine Prävalenz einer glücksspielbezogenen Störung nach DSM-5 von 2,4% in der Bevölkerung 18–70 Jahre (95%-KI: 2,1% bis 2,7%) – hochgerechnet grob im Bereich von etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Betroffenen. Zusätzlich werden mehrere Millionen Personen mit riskantem bzw. problematischem Glücksspielverhalten diskutiert.

  • Glücksspielstörung: 2,4% der 18–70-Jährigen → ca. 1,38 Mio. Personen (je nach Konfidenzintervall etwa 1,2–1,5 Mio.).
  • Riskantes Glücksspielverhalten: hochgerechnet knapp 3,3 Mio. Personen.
  • Einordnung: Viele Medien/Behörden referenzieren weiterhin die Formulierung „1,3 Mio. Betroffene + mehrere Millionen mit problematischem/riskantem Verhalten“ (häufig in Bezug auf den Glücksspielatlas).

Wer ist Ulrich Mäurer?

Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer wurde am 14. Juli 1951 in Höhr-Grenzhausen im Westerwaldkreis geboren. Der verheiratete SPD-Politiker begann nach dem Abitur im Jahr 1971 eine juristische Ausbildung und startete eine Laufbahn in der bremischen Verwaltung. Nach verschiedenen Tätigkeiten im Staatsdienst (unter anderem war er Abteilungsleiter in der senatorischen Dienststelle des Senators für Justiz und Verfassung) erhielt er im Jahr 2008 den Posten des Bremer Innensenators.

Was waren die Gründe für diese Äußerungen?

In England hat Buchmacher-Werbung in Sportstadien eine lange Tradition. Von den 20 in der Premier League aktiven Clubs werben acht mit Logos von Sportwetten-Anbietern auf der Brust. Damit ist bald Schluss: Bei einer Zusammenkunft von Vereinen und Liga-Vertretern wurde ein Entschluss gefasst, der der Buchmacher-Werbung einen Riegel vorschiebt.

Ab der Saison 2026/27 sollen auf den Vorderseiten der Trikots keine Werbebotschaften mehr erscheinen, die mit Buchmachern in Verbindung stehen. Die Ärmel können nach wie vor zum Platzieren von Werbung verwendet werden. Bandenwerbung ist für Buchmacher kein Tabu. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung zum Beginn der Saison 2026/27 soll eine Übergangsregelung gelten.

Mit seinen Äußerungen griff Innensenator Mäurer diese Entwicklungen auf. Sein erklärtes Ziel ist es, in Deutschland Trikotwerbung für Buchmacher verbieten zu lassen. Die Chancen für ein solches Verbot stehen nicht schlecht, da die Premier League in Deutschland hohes Ansehen genießt und viele Trends früher oder später auch hierzulande Einzug halten.

In Großbritannien hat sich die Debatte zuletzt verschoben – weg von der Frage „wo auf dem Trikot“ hin zu „wer darf überhaupt sponsern“. Berichten zufolge prüft die britische Regierung, Sponsoring-Deals von Clubs mit nicht im Vereinigten Königreich lizenzierten Glücksspielanbietern grundsätzlich zu untersagen (also potenziell auch Ärmel, Trainingswear und weitere Platzierungen), um Schlupflöcher zu schließen und Fans stärker in den regulierten Markt zu lenken.

Zeitpunkt

Ereignis (Premier League & UK-Debatte)

Was das praktisch bedeutet

13. April 2023

Premier-League-Clubs einigen sich freiwillig darauf, Glücksspiel-Sponsoren von der Trikotvorderseite zu entfernen – wirksam ab Saison 2026/27.

Übergangsphase: Deals können bis zum Start der Regel weiterlaufen; Ärmel und Bandenwerbung bleiben möglich.

2024/2025 (Status)

Diskussion hält an: Das Verbot betrifft nur „Front-of-shirt“, andere Flächen (z. B. Ärmel) sind weiterhin zulässig.

Sponsoren weichen auf Sleeve Sponsorships und andere Assets aus; Sichtbarkeit bleibt, nur das „zentralste“ Inventar fällt weg.

Saison 2026/27 (Implementierung)

Start der Umsetzung: Keine Buchmacher-Logos mehr auf der Vorderseite der Premier-League-Trikots (Matchday-Shirts).

Clubs müssen alternative Hauptsponsoren finden; Glücksspielmarken bleiben ggf. über Ärmel/LED-Banden präsent (je nach Deal).

Februar 2026 (NEU: UK-Debatte)

UK-Regierung erwägt, unlizenzierte Glücksspielanbieter grundsätzlich von Sponsoring-Deals mit Clubs auszuschließen – nicht nur Front, sondern auch Ärmel/sonstige Platzierungen (Loopholes schließen).

„Heute“-Relevanz: Fokus verschiebt sich von „wo auf dem Trikot“ zu „wer darf überhaupt sponsern“ (Lizenz/Regulierung als zentrale Grenze).

 

Großbritannien geht weiter hart gegen illegale Glücksspielwerbung vor

Die Advertising Standards Authority (ASA) ist eine respektierte Behörde zur Überwachung der Werbelandschaft im Vereinigten Königreich. Wie kürzlich bekannt wurde, hat die nicht staatliche Einrichtung bereits im Januar dieses Jahres eine Werbeanzeige des Anbieters BetVictor verboten. Der gibraltarische Buchmacher hatte bei Facebook eine Werbeanzeige geschaltet, die aus Sicht der ASA gegen die aktuellen Werberichtlinien in Bezug auf den Schutz von Jugendlichen verstößt.

Der stets gut informierte „Gambling Insider“ veröffentlichte unlängst einen Bericht über die genauen Hintergründe des Verbots. Demnach hat die Advertising Standards Authority moniert, dass die von BetVictor geschaltete Anzeige nicht im Einklang mit den Richtlinien des Committee of Advertising Practice (CAP) steht.

Das Committee of Advertising Practice ist eine Organisation, die für den „UK Code of Non-Broadcast Advertising, Sales Promotion and Direct Marketing“ verantwortlich ist. Hierbei handelt es sich um den wichtigsten Verhaltenskodex für die Selbstregulierung der Non-Broadcast-Werbebranche im Vereinigten Königreich.

Zur Einordnung: Die ASA veröffentlicht ihre Entscheidungen („Rulings“) mit Begründung öffentlich. In den letzten Jahren wurden Glücksspielanzeigen besonders häufig beanstandet, wenn ein „starker Appeal“ für Unter-18-Jährige nicht ausreichend ausgeschlossen war oder wenn Angebotsbedingungen (z. B. Free-Bet-Mechaniken) nicht klar genug kommuniziert wurden. Die folgende Kurztabelle zeigt einige prägnante Beispiele aus 2023 bis 2025.

Jahr

Marke

Kanal

Grund (kurz)

2025

Ladbrokes („Ladbucks“)

TV / Video-on-Demand

Begriff/Inszenierung ähnelte In-Game-Währung und wurde als stark unter-18-attraktiv bewertet (Youth-Culture-Bezug).

2025

Hollywoodbets

Website (Banner-Ad)

Banner erschien auf einer EA SPORTS FC / E-Sport-Stats-Seite; Beschwerde eines Minderjährigen → unangemessenes Targeting an U18.

2024

JeffBet (ProgressPlay)

Website (Homepage-Promo)

„Bet £10 and get £30 free bet“: irreführend, weil wesentliche Bedingungen/Eligibility nicht ausreichend klar/auffällig waren.

2023

Ladbrokes (Manager-Tweets)

X/Twitter (Promoted Tweets)

Nutzung prominenter Premier-League-Manager → starke Anziehungskraft für Unter-18-Jährige („strong appeal“; CAP-Regeln).

2023

BetVictor

Facebook (Paid Ad)

Ad mit bekannten Fußballstars (FC Barcelona) → starke Under-18-Appeal durch Sport-Idole/Club-Strahlkraft.

 

Der deutsche Sportwetten Markt im Jahr 2026

Auf der diesjährigen Konferenz des Deutschen Sportwetten Verbands (DSWV) standen die Herausforderungen des deutschen Sportwetten Marktes im Mittelpunkt. Sportwetten, so der Verband, seien in der Mitte der Gesellschaft angekommen und bei Vertretern aller Altersgruppen gleichermaßen beliebt. Gleichwohl sei im abgelaufenen Jahr ein Umsatzrückgang von 13 Prozent bei den Sportwetten verzeichnet worden. Von dem Rückgang sei auch das Sport-Sponsoring betroffen.

Das Hauptproblem ist laut DSWV der schnell wachsende Schwarzmarkt für Sportwetten. 31 lizenzierten Anbietern stehen in Deutschland mehr als 360 illegal operierende Plattformen gegenüber. Anders gesagt: Von zehn Wettanbietern besitzen neun keine Lizenz für den deutschen Wettmarkt.

Der Sportwetten- und Glücksspielmarkt in Deutschland ist nach Ansicht des DSWV „überreguliert“. Deutschen Tipper stünden eingeschränkte Wettmöglichkeiten zur Verfügung, während es auf dem illegalen Markt ein größeres Angebot gebe, das viel breiter gefächert sei. Der legale Markt, so die Kritik des DSWV, müsse sich gegen eine Übermacht aus illegalen Anbietern behaupten.

Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die Regulierung des Sportwetten Marktes weiter zunehmen wird. Gleiches gilt für die Buchmacherwerbung, die in England bereits stark zurückgefahren wird. Anbieter mit deutscher Lizenz haben es immer schwerer, sich gegen illegale Buchmacher durchzusetzen – hier ist entschlossenes Handeln von staatlicher Seite gefragt.

Neuere Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und Aussagen des DSWV zeichnen ein gemischtes Bild: Einerseits wurden Vollzugsinstrumente ausgebaut (u. a. Untersagungsverfahren, Geo-Blocking in Zusammenarbeit mit Plattformen), andererseits bleibt die Dynamik des Schwarzmarkts hoch (häufige Domainwechsel, Mirror-Seiten, internationale Zahlungswege).

Im Tätigkeitsbericht 2024 berichtet die GGL unter anderem über die Prüfung von rund 1.700 Websites und 231 Untersagungsverfahren sowie Maßnahmen, durch die zahlreiche illegale Angebote in Deutschland nicht erreichbar gemacht wurden (u. a. Geo-Blocking im Kontext des Digital Services Act). Parallel verweist der DSWV auf das Verhältnis von ca. 30 lizenzierten Anbietern bzw. 34 legalen Websites zu 382 beobachteten illegalen deutschsprachigen Sportwetten-Websites (Stand 2024, Veröffentlichung 2025).

Kennzahl / Merkmal

Legal (lizenziert, DE-Erlaubnis)

Schwarzmarkt (ohne DE-Lizenz)

Anbieter / Websites (Online-Sportwetten)

ca. 30 Anbieter / 34 Websites (Whitelist)

ca. 382 illegale deutschsprachige Sportwetten-Websites (Beobachtung/Monitoring)

Verhältnis legal : illegal (Online-Angebote)

~ 1 : 11 (nur jede 12. Website legal)

~ 11 : 1 zugunsten illegaler Angebote

Geschätzter Schwarzmarkt-Anteil (Online-Gesamtmarkt: Sportwetten/Slots/Online-Poker)

~ 75 % legal (implizit aus GGL-Schätzung)

~ 25 % entfallen auf nicht lizenzierte Anbieter (GGL-Schätzung)

Spielerschutz / Aufsicht

Aufsicht durch GGL, verbindliche Vorgaben, Verfahren/Prüfungen, Sanktionen möglich

Keine DE-Aufsicht, Standards uneinheitlich; Risiko von fehlender Transparenz/Schutzmaßnahmen

KYC & Zahlungsprozesse

KYC/Identitätsprüfung üblich; Zahlungen in regulierten Prozessen, i. d. R. nachvollziehbar

Häufig vereinfachte/inoffizielle Prozesse; potenziell riskantere Zahlungswege, unklare Rückzahlungs-/Beschwerdewege

Werbung & Reichweite

Werbung reguliert (z. B. Zeitfenster/Umfeldregeln, Plattform-Verifikation) → eingeschränkte Reichweite

Werbung oft aggressiver/unreguliert (z. B. Offshore-Kanäle, Umgehungsstrategien) → hohe Sichtbarkeit

Durchsetzung / Maßnahmen

GGL: 231 Untersagungsverfahren, >1.700 Websites geprüft, ~450 durch Untersagungen + 657 via Geo-Blocking (DSA) nicht erreichbar (2024)

Illegale Angebote bleiben dynamisch (Spiegel-/Wechsel-Domains), dadurch „Katz-und-Maus-Spiel“ trotz Maßnahmen

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