Wiederholung des abgebrochenen Drittligaspiels zwischen dem 1. FC Saarbrücken und Dynamo Dresden

Das am vergangenen Sonntag in der Halbzeitpause wegen Unbespielbarkeit des Platzes abgebrochene Drittligaspiel zwischen dem 1. FC Saarbrücken und Dynamo Dresden wird wiederholt. Dies hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren entschieden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann innerhalb eines Werktages Berufung eingelegt werden. Die Einspruchsfrist endet damit am Montag um 23.59 Uhr. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird der DFB umgehend einen Nachholtermin für das ausgefallene Drittligaspiel festlegen und bekannt geben. Das DFB-Sportgericht hat nach umfangreichen Ermittlungen festgestellt, dass keine der beiden Mannschaften bzw. Vereine ein Verschulden am Spielabbruch trifft. Gemäß § 18 Ziffer 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB wird das Spiel daher an gleicher Stelle wiederholt.

Keine der beiden Mannschaften trifft eine Schuld am Spielabbruch 

Georg Schierholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erläuterte dies wie folgt: „Nach den Feststellungen des Sportgerichts trifft keine der beiden Mannschaften beziehungsweise keinen der beiden Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch„. Die Neuansetzung war notwendig geworden, nachdem Schiedsrichter Dr. Arne Aarnink die Partie nach der Halbzeitpause nicht wieder angepfiffen hatte. Grund dafür waren die starken Regenfälle in der ersten Halbzeit, die zu einer Wasseransammlung auf dem Rasen geführt hatten. Dies hätte die Gesundheit der Spieler gefährden können. Bereits in den Tagen vor dem Spiel hatte es immer wieder geregnet, wodurch sich die Platzverhältnisse verschlechtert hatten.

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