Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Sandhausen zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.550 Euro verurteilt.
Das Urteil erging im Einzelrichterverfahren, nachdem der DFB-Kontrollausschuss den Verein wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger angeklagt hatte. Von dieser Summe kann der Verein bis zu 1500 Euro in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investieren, die bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen sind.
Der Vorfall, der zu dieser Strafe führte, ereignete sich am 11. Mai 2024, als Fans des SV Sandhausen während des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim in der ersten Spielminute mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände zündeten. Der SV Sandhausen hat das Urteil akzeptiert, so dass es rechtskräftig ist.