Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt.
Das Urteil erging im Einzelrichterverfahren auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses wegen unsportlichen Verhaltens von Anhängern des Vereins. In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 21. April 2024 warfen Mannheimer Fans mindestens zwei Becher und zwei Feuerzeuge in Richtung der jubelnden Essener Spieler. Ein Essener Spieler wurde von einem der Gegenstände am Oberkörper getroffen, was zu einer dreiminütigen Spielunterbrechung führte. Der SV Waldhof Mannheim akzeptierte das Urteil, das damit rechtskräftig wurde.