Start News Leitfaden für Fanrückkehr: DFB und DFL sagen wie!

Leitfaden für Fanrückkehr: DFB und DFL sagen wie!

Foto: drng.photo

Dürfen wir bald wieder ins Stadion? Der DFB und die DFL haben einen Leitfaden für Fan-Rückkehr in die Stadien erstellt. Den kompletten Leitfaden könnt ihr euch hier Downloaden.

Nach wie vor ist ungewiss, ob wir zu Saisonbeginn am 18. September wieder in die Stadien dürfen. Gemeinsam haben DFB und die DFL nun einen Leitfaden erstellt. Auf 41 Seiten wird festgehalten, wie Zuschauer wieder zugelassen werden könnten. Vorab sei es dem Bundesministerium für Gesundheit zur Bewertung vorgelegt. Dabei habe man betont, „dass die konsequente Einhaltung höchster Infektionsschutzstandards Grundvoraussetzung ist, um Fußballspiele mit Publikum wieder möglich zu machen. Eine (Teil-) Zulassung von Zuschauern sollte immer abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen sein.

Zielsetzung des Leitfadens & wissenschaftliche Begleitung

So heißt es unter anderem im Leitfaden, dass „jeder Club, der die Rückkehr von
Stadionzuschauern anstrebt, ein lokales Konzept entwickeln“ muss. Es musst gewährleistet sein, dass der Mindestabstand in sämtlichen Stadionbereichen eingehalten werden kann. Außerdem muss die Infektionskette nachvollziehbar sein. „Aus dem Konzept sollte insbesondere hervorgehen, mit welcher Zuschauerkapazität kalkuliert wird und wie die Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen gewährleistet wird. Das erstellte Konzept ist mit dem lokal zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen und von diesem freizugeben„, heißt es weiter.

 

An- und Abreisewege

Eine wesentliche begrenzende Komponente stellt die Kapazität der sicheren An- und
Abreisewege dar. Es ist darzulegen, in wieweit die Besucher-Anzahl der errechneten
Tribünen-Kapazität über die unterschiedlichen Anreiseoptionen (PKW, ÖPNV, fußläufig,
Fahrrad, etc.) sicher und unter Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln an- und abreisen
kann„. Dabei soll man auf Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zurückgreifen sowie auch auf Abfragen im Zuge des Ticketverkaufs.

  • Kapazität An- und Abreisewege = Summe der Personen aller Anreiseoptionen

Sollte die errechnete Kapazität auf den An- und Abreisewegen unterhalb der errechneten
Tribünen-Kapazität liegen, muss die Gesamtkapazität entsprechend reduziert werden.“

Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten

  • Um die Infektionskette sicherzustellen, sollten sollten die geltenden rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslands bzw. bzw. der Gesundheitsbehörden vor Ort darauf hin überprüft werden, ob zu jedem verkauften Ticket der Name sowie die Adresse und eine Kontaktmöglichkeit (wie bspw.Telefonnummer) des Ticketkäufers vorgehalten werden müssen.
  • Die Clubs sollten erwägen, als Teil ihrer Hygiene- und Schutzmaßnahmen allen
    Stadionbesuchern die Verwendung der Corona-Warn-App im zeitlichen
    Zusammenhang mit dem Stadionbesuch (einschließlich An- und Abreise) zu
    empfehlen. Von einer Verpflichtung zur Verwendung der App als
    Zugangsvoraussetzung (z.B. bereits das Vorzeigen im Zuge der Einlasskontrolle in
    das Stadion) sollte dagegen abgesehen werden, weil sie rechtlich nach einer
    Stellungnahme der Datenschutzaufsichtsbehörden nicht zulässig ist.

Der Club hat durchweg die Einhaltung der für ihn geltenden rechtlichen Vorschriften
(z.B. Europäische Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz,
Coronavirus-Meldepflichtverordnung) und damit insbesondere die Erfüllung der
Informationspflichten aus Art. 13, 14 DSGVO sowie den weiteren
datenschutzkonformen Umgang mit von ihm erhobenen Daten der Ticketkäufern
und ggfs. Ticketnutzer (insbesondere während der Aufbewahrung und der im
Infektionsfall evtl. notwendig werdenden Übermittlung an das zuständige
Gesundheitsamt) sicherzustellen.

Einlasskontrollen

Folgenden Punkte sollen für einen reibungslosen Ablauf berücksichtigt werden:

  • Sofern ein Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz (MNS) gestattet ist, ist das
    ordnungsgemäße Tragen eines MNS bereits bei Eintritt in die erste Zutrittskontrolle
    durch den Ordnungsdienst zu kontrollieren. Es wird empfohlen, außerhalb der ersten
    Zutrittskontrolle einen Verkauf oder eine kostenfreie Bereitstellung eines MNS
    anzubieten.
  • Über Art und Umfang der am Einlass durchgeführten Körperkontrollen entscheidet
    der Veranstalter vor Ort.
  • Sofern es zu einer Veränderung der bekannten Wegeführung kommt, ist
    insbesondere in den Einlassbereichen ein adäquates Personenleitsystem zu
    implementieren (bspw. deutlich sichtbare Bodenmarkierungen, Wegweiser). Die
    Stadionbesucher sollten hierüber in jedem Fall vorab sowie vor Ort durch
    Hinweisschilder sowie gegebenenfalls regelmäßige Durchsagen auf die veränderte
    Einlasssituation hingewiesen werden. Bei der Nutzung der Einlassspuren ist die
    Einhaltung der gültigen Abstandsregeln – gegebenenfalls durch
    Bodenmarkierungen – sicherzustellen.
  • Es wird empfohlen, klare Regeln zur Mitnahme von Fan-Utensilien festzulegen und
    frühzeitig zu kommunizieren.
  • Es wird empfohlen, an sämtlichen Eingängen ausreichend Clearingstellen für
    Besucher mit Klärungsbedarf zu besetzen bzw. vorzuhalten.

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